Marktwertgutachten / Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten (Wertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB) befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung.

Auf erläuternde Teile wird weitgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke im Rahmen der Klärung der Vermögenswerte sowie für übliche Immobilien ohne rechtliche Besonderheiten wie zum Beispiel Rechte & Belastungen vorgenommen.

• vor dem Kauf einer Immobilie
• vor dem Verkauf einer Immobilie

im Falle von

• Vermögensaufstellung
• Erbschaft / Schenkung
• Beleihung
• Scheidung
• Vormundschaftsangelegenheiten

Bei einem Kurzgutachten erfolgt die Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie auf dem gleichen Verfahren wie bei einem umfangreichen Verkehrswertgutachten. Bei der Erstellung wird auf die schriftlichen Erläuterungen im Detail verzichtet.

Dies reduziert den Zeitaufwand erheblich und verringert somit die Kosten. Das Kurzgutachten hat i.d.R. einen Umfang von ca. 20 -25 Seiten und beinhaltet:

Für Ihre Entscheidungsfindung im Falle des Kaufs einer Immobilie oder auch zur Feststellung des Verkehrswerts vor dem Verkauf oder auch in anderen Fällen (Erbschaft, Schenkung, Vermögensaufstellung) kann eine Kurzbewertung eine kostengünstige Alternative zum ausführlichen Gutachten sein.

Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB und ImmoWertV
• eine ausführliche Objektbegehung
• Einsicht der Unterlagen zur Immobilie
• Erstellung einer kurzen Objektbeschreibung
• Erstellung von Objektfotos (Innen- u. Außenansicht)
• einfplegen der zur Verfügung gestellten Objektunterlagen
• Wertermittlung in Form einer Kurzbewertung
• ein abschließendes persönliches Beratungsgespräch

-  Der Unterschied liegt im Umfang. Das Langgutachten umfasst ca. 50 Seiten und das Kurzgutachten 25 Seiten.

-  Beim Verkehrswertgutachten werden die Beschreibung und die Berechnung ausführlicher dargestellt. Darüber hinaus werden behördliche Auskünfte eingeholt. Somit ist das Verkehrswertgutachten gerichtsbeständig und anerkannt bei Finanzämtern und Versicherungen.

-  Beim Kurzgutachten wird auf ausführliche Beschreibungen verzichtet. Der errechnete Verkehrswert ist jedoch bei beiden Verfahren identisch, da die gleichen Formeln verwendet werden.